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In der Schweiz hat es 395'000 Arbeitslose.

In der Schweiz gibt es Stand Juni 2010 ungefähr 395'000 Arbeitslose bzw. Stellensuchende. Das sind 10,1 %.

Das tönt nach zu viel? Es ist leider die Wahrheit, denn nicht alle Stellensuchenden fliessen auch in die Arbeitslosenstatistik ein. Die offizielle Arbeitslosenstatistik wird absichtlich nicht vollständig geführt, damit die Bevölkerung weiterhin meint, dass es der Schweiz wirtschaftlich gut gehe.

Der Schweiz geht es wirtschaftlich schlecht!

Zudem ist sie mit 8 Millionen Menschen um ca. 35 % überbevölkert. Die Biokapazität der Schweiz ist um mindestens 35 % überschritten.

Wie kommt es zu den 395'000 Arbeitslosen (10,1 %) bzw. Stellensuchenden? Stand Juni 2010.

145'000 offizielle Arbeitslose (3,7 % von 3'890'000 Erwerbstätigen, Juni 2010), welche Arbeitslosengeld der Arbeitslosenversicherung beziehen. Tendenz mit Schwankungen steigend. Wer ausgesteuert wird, fällt aus der Arbeitslosenstatistik raus, auch wenn er bei einem RAV angemeldet ist.

50'000 Ausgesteuerte (1,3 % von 3'890'000 Erwerbstätigen), welche arbeitsfähig sind und eine Stelle suchen müssen, da sonst die Sozialhilfe gekürzt wird. Ein Teil dieser ca. 50'000 Arbeitslosen (Stellensuchenden) ist bei den RAV angemeldet, weil dies von einem Teil der Sozialämter verlangt wird. Diese Arbeitslosen (Ausgesteuerten) erscheinen aber nicht in der Arbeitslosenstatistik, denn dort erscheinen nur Personen, welche eine Leistung der Arbeitslosenversicherung ALV beziehen. In der Schweiz hat es +/- 250'000 Sozialhilfeempfänger, Tendenz steigend.

200'000 Bezüger einer IV-Wiedereingliederungsmassnahme von Total 460'000 Bezügern einer IV-Leistung suchen auch eine Stelle.

Arbeitslose in der Schweiz Juni 2010 10,1 % von 3'890'000
145'000 3,7 % Arbeitlose bzw. Stellensuchende, welche eine Leistung der ALV beziehen
50'000 1,3 % Ausgesteuerte Arbeitslose bzw. Stellensuchende
200'000 5,1 % Arbeitslose Bezüger einer IV-Wiedereingliederungsmassnahme
395'000 10,1 % Arbeitslose bzw. Stellensuchende in der Schweiz im Juni 2010

Mit statistischen Verdrehereien wird diese Zahl vertuscht.

Wenn man diese Zahlen liest, ist klar, dass die EU keinen Rappen an "Kohäsionszahlungen" oder anderer Entwicklungshife erhalten darf.

Wenn Sie es verantworten können, stimmen Sie am 26. September 2010 Nein zur ALV-Revision. Die Revision verschiebt die Kosten nur auf die Sozialämter und/oder unterstützungspflichtige Personen (z.B. Eltern).

Die Kündigung der Personenfreizügigkeit ist nötig

Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU hat zu einer unkontrollierten Bevölkerungszunahme geführt. Die Bevölkerungszahl hat die kritische Menge allerdings schon lange überschritten. Die Schweiz bietet Lebensraum für etwa 6 Millionen Menschen. Alles darüber ist verantwortungslos. Die Biokapazität der Schweiz ist also seit 1960 überschritten. Die Zubetonierung der Schweiz muss jetzt vollständig und dauerhaft aufhören!

Die Schweiz verträgt nicht noch mehr Leute, als die aktuellen 7,8 Millionen. Deshalb ist das Personenfreizügigkeitsabkommen per sofort zu kündigen. Will die EU nicht, sind die gesamten bilateralen Verträge zu kündigen. Mit der EU besteht seit 1972 ein Freihandelsabkommen, mit diesem kann weitergefahren werden.

Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum ist falsch

Die Theorien des Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums sind falsch. Sie gehen von unendlich vorhandenen Ressourcen und einer unendlich grossen Oberfläche dieses Planeten aus. Das dies nicht so ist, wissen wir längst. Die Experten nicht.

Auf die Schweiz umgemünzt heisst das, dass weder die Wirtschaft- noch die Bevölkerung unendlich wachsen können, weil die Fläche der Schweiz begrenzt ist und es vielleicht doch noch gut ist, wenn nicht alle Lebensmittel Tausende Kilometer weit herangekarrt werden müssen. Natürlich gefällt es uns in einer natürlichen und intakten Umwelt auch besser als in einer zubetonierten Schweiz. Oder wollen Sie, dass die Schweiz eine grosse Stadt ist?

Warnung vor einem plötzlichen EU-Beitritt

Ich warne ausdrücklich davor, dass die Schweiz plötzlich EU-Mitglied ist! Und eine EU-Mitgliedschaft ist nicht kündbar! Wer drin ist, gefangen bleibt!

Am Donnerstag 19. August 2010 hat Doris Leuthard in der Funktion als Stellvertreterin des Bundesrates (Bundespräsidentin) mitgeteilt, dass der Bundesrat am bilateralen Weg mit der EU festhalten will. Diese Aussage ist eine Lüge und soll die Bevölkerung beruhigen. Denn Tatsache ist, dass sowohl der Bundesrat als auch die beiden Kammern des Parlaments den EU-Beitritt der Schweiz wollen.

Die "EU-Partei" hat 70 % Wähleranteil im Parlament und 86 % im Bundesrat. Die SVP 30 % im Parlament und 14 % im Bundesrat. Parlament und/oder Bundesrat können also via den Notrechtsartikel ganz einfach den EU-Beitritt beschliessen - und wer drin ist auch drin bleibt! Volksabstimmung bzw. Initiative und Referendum sind in diesem Fall nicht möglich. Dazu dient der Notrechtsartikel, um den Stimmbürger zu umgehen.

Und so läuft das zwischen der EU-Partei und der EU abgekartete Spiel ab:
Die EU sagt, dass Sie die bilateralen Verträge nicht mehr will (Für die Schweiz eigentlich ein Glücksfall!).

Der effiziente Weg des Bundesrates und des Parlamentes sieht nun so aus, dass nach einem mehr oder weniger langen Gezerre mit der EU und Problemen mit dem Warenverkehr (vor allem im Bereich Nahrungsmittel, denn dort ist die Schweiz wegen der Überbevölkerung "erpressbar") und anderer Schikanen der Bundesrat und/oder das Parlament den EU-Beitritt beschliesst, via den Notrechtsartikel in der Bundesverfassung.

Der zähe Weg sieht so aus, dass die EU sowohl den Import in die als auch den Export aus der Schweiz massiv behindert. Beim Import sind vor allem Nahrungsmittel, Benzin und Heizöl beliebte Ziele. Was werden die SchweizerInnen tun, wenn der Teller nicht mehr so gut gefüllt und die Wohnung im Winter nicht mehr auf 23 Grad geheizt ist und die Hausfrau mit dem Velo oder zu Fuss einkaufen muss? Genau: Der Ruf nach einem EU-Beitritt wird laut und der Bundesrat kann die EU-Mitgliedschaft unterschreiben oder er hat die EU-Mitgliedschaft schon vorher via Notrechtsartikel in die Wege geleitet.

Bei beiden Varianten kann eine durch die EU verursachte Stärkung des Frankens vorkommen. Dies verstärkt den Druck auf die Schweiz zusätzlich.

Genau deshalb liegt das EU-Beitrittsgesuch der Schweiz noch in Brüssel in einer Schublade. Es ist zwar abgelaufen, kann aber mit wenigen Telefonanrufen innert Stunden reaktiviert werden. Für einen EU-Beitritt in Kürze.

Wann ist es soweit? Kommt darauf an, wie forsch vorgegangen wird. Spätestens aber nach den Parlamentswahlen 2011. Denn die Wähleranteile der Parteien werden sich vermutlich nicht stark ändern. D.h. die "EU-Partei" wird immer noch die stärkste Partei sein und bis zu den nächsten Wahlen 2015 dauert es vier Jahre. Also wird ab August 2010 das Terrain vorbereitet: Leichtes Gezerre mit der EU, aber nicht so stark, dass es wirklich auffällt und man nur noch SVP wählen würde. Vollgas geht es dann nach den Parlamentswahlen 2011 los, denn dann ist die Parteienzusammensetzung des Parlaments und somit auch des Bundesrates für 4 Jahre fix.

Nicht vergessen: Eine EU-Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden, diejenige vom EWR auch nicht. Bei so etwas macht man nicht mit.

Bilaterale Verträge, EWR-Beitritt und EU-Beitritt

Aktuell gibt es nur 2 Parteien, welche sowohl einen EU- als auch einen EWR Beitritt klar ablehnen: Die SVP und die SD. Alle anderen wollen über kurz oder lang einen EU-Beitritt der Schweiz. Das genau ist der Grund, weshalb die GP, GLP, SP, CVP, FDP und BDP das EU-Beitrittsgesuch, das in Brüssel in einer Schublade seiner Verwirklichung harrt, nicht zurückziehen wollen.

Fragen Sie bei den Parteien nach, ob sie das EU-Beitrittsgesuch nicht zurückziehen wollen, weil die Partei den EU-Beitritt der Schweiz will: gruene at gruene.ch, schweiz at grunliberale.ch, sekretariat at sp-ps.ch, info at cvp.ch, info at fdp.ch. Natürlich werden alle sagen, dass sie den bilateralen Weg bevorzugen und das Beitrittsgesuch einfach so noch dort liege. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass sie keinen EU-Beitritt wollen!

Sie können auch anders fragen: Befürworten sie das weitermachen mit den bilateralen Verträgen und lehnen sie einen EU-Beitritt ab? Sie werden wieder die Antwort erhalten, dass der bilaterale Weg weiter beschritten werden soll. Es wird nicht gesagt, dass ein EU-Beitritt nicht in Frage kommt!

Bei beiden Fragen werden sie keine verbindliche Antwort erhalten, die einen EU-Beitritt ablehnt.

Das müssten die Parteien sinngemäss sagen
: Wir lehnen einen EU-Beitritt 100 % ab und sind für die Weiterführung der bilateralen Verträge.

Die SVP und die SD müssen Sie nicht fragen, denn die wollen das EU-Beitrittsgesuch zurückziehen.

Nach dem EWR-Nein 1992 wurden die bilateralen Verträge abgeschlossen. Die bilateralen Verträge sind ein EU-Beitritt Light, denn sie sind in gewissen Bereichen deckungsgleich mit dem EWR, sonst hätte man sie ja nicht machen wollen. Ein gewichtiger Unterschied ist die Kündigungsmöglichkeit. Die bilateralen Verträge können gekündigt werden, die EWR-Mitgliedschaft und die EU-Mitgliedschaft nicht.

Sowohl die bilateralen Verträge als auch eine EWR-Mitgliedschaft sind ein EU-Beitritt Light und eine Vorstufe zum EU-Beitritt der Schweiz.